Funkscheine

Die Funkscheine UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) und SRC (Short Range Certificate, UKW Funk See) berechtigen den Inhaber zur Teilnahme am UKW Funkverkehr im jeweilgen Geltungsbereich. Nach deutschem Recht ist das SRC für den Schiffsführer einer Yacht im Seebereich vorgeschrieben, sofern diese Yacht mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet ist - dies ist auf Charteryachten der Fall.

Der Funkverkehr in der Schifffahrt dient nicht nur der Kommunikation zwischen einzelnen Teilnehmern (z.B. Schiff - Schiff, Schiff - Hafen, etc.), sondern auch der allgemeinen Verbreitung - ähnlich dem Verkehrsfunk im Radio - von wichtigen, für die Schifffahrt relevanten Informationen bezüglich Verkehr, Wetter, Gefahren und vielem mehr.

Schließlich ist das Funkgerät an Bord das wichtigste Hilfsmittel, um in einer Notsituation Hilfe herbeirufen zu können. Diese Funktion können Mobiltelefone nicht erfüllen, da die Netzabdeckung auf dem Wasser häufig nicht gewährleistet ist, vor allem aber, weil ein Mobiltelefon immer nur eine Gegenstelle erreichen kann, wohingegen der Funknotruf von allen Schiffen in Reichweite gehört wird.

Der sichere Umgang mit dem Funkgerät an Bord und die notwendigen Kenntnisse über den Ablauf von Funksprüchen ist somit ein wichtiges Sicherheitkriterium für einen Schiffsführer.

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