AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportbootakademie 360° GmbH

 

1. Ausbildungsverträge und Gebühren

Verträge zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Sportbootakademie 360° GmbH (nachfolgend Akademie genannt) bedürfen der Schriftform. Es gelten ausschließlich die Vertragsformulare der Akademie. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Vertragsparteien ihre Unterschrift auf einem Vertragsformular geleistet haben.

Mit Abschluss eines Vertrages wird die gesamte Teilnahmegebühr sofort fällig.

Eine Reservierung für einen Kursplatz kommt erst mit Vertragsabschluss und Eingang der Kursgebühr auf dem Geschäftskonto der Akademie zu Stande. Kursgebühren, welche nach dem Erreichen der Kapazität eines Kurses eingehen, werden in voller Höhe erstattet, eine Teilnahme am Kurs ist in diesem Fall nicht möglich.

Hat ein Kunde die Teilnahmegebühr vor Kursbeginn entrichtet, so gelten für einen Rücktritt vom Vertrag folgende Regelungen:

  1. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Kursbeitrages fällig.
  2. Bei Rücktritt vier Wochen vor Kursbeginn bis Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr fällig.
  3. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Originaldokument!) wird im Falle eines Rücktritts bis Kursbeginn die volle Kursgebühr erstattet.
  4. Ein Rücktritt nach Kursbeginn ist nicht möglich. Die Kursgebühr wird nicht erstattet.
  5. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bezüglich der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akademie maßgeblich.

Die Teilnahme an Kursen der Akademie ist ohne Reservierung möglich, sofern es in den betreffenden Kursen noch freie Plätze gibt. Bei Teilnahme ohne Reservierung muss die Zahlung der Kursgebühr spätestens zu Beginn des Kurses erfolgen (bar, EC-Karte, Sofortüberweisung).

Für die Anmeldung von Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit der Teilnahme an einer Prüfung endet der Ausbildungsvertrag. Es besteht kein Anspruch auf finanziellen Ersatz für nicht wahrgenommene Ausbildungsveranstaltungen.

12 Monate nach Abschluss einer Ausbildungsvereinbarung endet der Vertrag. Teilnahmegebühren werden nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen der Akademie.

Für Onlinekurse (Theorie) gilt eine abweichende Nutzungsdauer. Diese richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Kursanbieters.

2. Ort und Ablauf von Veranstaltungen

Theoriekurse und Vortragsveranstaltungen finden im Schulungsraum der Akademie, Hafenstr. 23, 04416 Markkleeberg statt. Das Rauchen im Gebäude ist nicht zulässig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Die praktische Ausbildung findet am Cospudener See, Hafenstr. 23, 04416 Markkleeberg statt. Die Veranstaltungen beginnen und enden am Treffpunkt vor dem Schulungsraum. Die Dauer praktischer Ausbildungsveranstaltungen beträgt in der Regel 2 Stunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Die praktische Ausbildung zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See (SBF Binnen, SBF See) beginnt grundsätzlich erst, wenn alle Unterlagen zur Prüfungsanmeldung vollständig bei der Akademie vorliegen.

Veranstaltungen beginnen und enden zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt. Bei verspätetem Beginn einer Veranstaltung besteht Anspruch auf Ersatz nur, wenn die Akademie für die Verspätung verantwortlich ist.

Können Kunden einzelne Ausbildungstermine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen, müssen sie dies der Akademie spätestens 24h vor dem jeweiligen Termin schriftlich (SMS, E-Mail) mitteilen. Versäumt ein Kunde die rechtzeitige Mitteilung, bzw. erscheint ein Kunde mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Ausbildungsbeginn gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Im Wiederholungsfall ist die Akademie berechtigt, ohne Schadenersatz vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten.

3. Sicherheitsbestimmungen

Die Sicherheit unserer Kunden hat oberste Priorität. Diesem Zweck dienen die nachfolgenden Regelungen:

  1. Nichtschwimmer sind von Veranstaltungen auf dem Wasser grundsätzlich ausgeschlossen. Die Akademie ist berechtigt einen entsprechenden Nachweis (Schwimmabzeichen) einzufordern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine qualifizierte Schwimmstufe nachweisen (z.B. Jugendschwimmabzeichen Bronze, Seepferdchen ist nicht ausreichend).
  2. Mit Vertragsabschluss zu Ausbildungen, die einen Praxisteil auf dem Wasser enthalten bestätigt der Kunde, dass er über ausreichende Schwimmkenntnisse in tiefem Wasser verfügt.
  3. Bei allen Veranstaltungen, die auf dem Wasser stattfinden, ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht. Schwimmwesten werden von der Akademie gestellt. Kunden sind angehalten möglichst eine eigene Schwimmweste zu nutzen. Kursteilnehmer, deren Körpermaße die Nutzung der Westen der Akademie nicht zulässt, müssen eigene Schwimmwesten nutzen.
  4. Die Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen (z.B. Wetter) jederzeit abzusagen, bzw. abzubrechen. Wird eine Veranstaltung vor Beginn, oder nach weniger als der Hälfte der vorgesehenen Dauer abgebrochen, wird mit dem Kunden ein Ersatztermin vereinbart.
  5. Während der Veranstaltungen haben sich die Kunden an die Weisungen des Personals der Akademie zu halten. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, die auf dem Wasser stattfinden.
  6. Die Akademie ist jederzeit berechtigt, Kunden ersatzlos von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn deren Sicherheit aufgrund nicht angemessener Kleidung, bzw. Ausrüstung beeinträchtigt würde, sich Kunden wiederholt nicht an Weisungen des Personal der Akademie halten, oder die Sicherheit der Veranstaltung auf andere Weise gefährden. Im Wiederholungsfall ist die Akademie zudem berechtigt, ohne Schadenersatz vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten.

4. Sonderregelungen „Individuelles Segeltraining“

Im Rahmen des Kursangebotes „Individuelles Segeltraining“ gelten nachfolgende Sonderregelungen:

  1. Kenterungen sind zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Kenterung kommen, wird dieser Vorfall mit 20,- €/Kenterung in Rechnung gestellt.
  1. Die Kosten einer eventuell notwendigen Bergung von Boot und Besatzung trägt der Kunde. Diese betragen mindestens 50,- €/h. Dies gilt auch im Falle einer Kenterung, wenn in Folge der Kenterung Hilfe zum Aufrichten des Bootes benötigt wird.
  2. Um Grundberührungen auszuschließen gelten folgende Bestimmungen:
    1. Der Bereich 200m um den Inselbriefkasten darf nicht befahren werden.
    2. Von den Ufern ist ein Mindestabstand von 50m einzuhalten, im Bereich der Hafenzufahrt von 20m.
    3. Das Sperrgebiet im Südbereich des Cospudener Sees darf nicht befahren werden.
  3. Von Stellen mit erkennbarem Badebetrieb ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten.
  4. An- und Ablegen ist grundsätzlich nur am Hafen Pier 1 gestattet.
  5. Die Boote sind pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Hafen Pier 1 zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener halber Stunde ein weiterer Stundensatz für das jeweilige Boot fällig.

5. Prüfungen und Prüfungsgebühren

Prüfungen sind ein Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Prüfungsausschuss. Prüfungsgebühren und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der Akademie. Diese müssen vom Kunden separat entrichtet werden. Die Höhe der Prüfungsgebühren richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Prüfungsausschusses.

Abweichend von Ziffer 1 Abs. 7 dieser AGB endet der Ausbildungsvertrag unter Ausschluss der Erstattung von Teilnahmegebühren auch ohne Teilnahme an einer Prüfung,

  1. wenn es der Kunde versäumt die Prüfungsgebühr fristgerecht einzuzahlen und in Folge dessen nicht zur angestrebten Prüfung zugelassen wird. Bezüglich dieser Fristen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Prüfungsausschusses.
  2. bei Rücktritt von einer Prüfung ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, sofern der Rücktritt weniger als 3 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgt.

Tritt ein Kunde von einer Prüfung zurück, entscheidet allein der Prüfungsausschuss, ob, bzw. unter welchen Voraussetzungen Prüfungsgebühren erstattet werden.

6. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, welche der Akademie bei Anmeldung und Vertragsabschluss zu ihren Angeboten zur Verfügung gestellt werden müssen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Die Akademie erstellt im Rahmen ihrer Tätigkeit Bild- und Videoaufnahmen. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich zu Ausbildungs- und Werbezwecken der Akademie. Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde der Verwendung dieser Aufnahmen, insbesondere zur Gestaltung des Webauftritts der Akademie zu. Sollte ein Kunde dies nicht wünschen, kann er der Verwendung von Aufnahmen, auf welchen er zu erkennen ist widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich, oder per E-Mail erfolgen. Eine Weitergabe des Bild- und Tonmaterials an Dritte ist ausgeschlossen.

7. Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die gebuchte Veranstaltung erfüllt und stellt die Akademie von jeglichen Ansprüchen aus den Folgen gesundheitlicher Probleme frei.

Darüber hinaus haftet der Kunde für Kosten, die der Akademie in Folge seiner Erkrankung entstehen.

Die Akademie behält sich vor, Kunden von Veranstaltungen auszuschließen, falls deren psychische und/oder physische Verfassung eine sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden würde.

Die Akademie kann Kunden von der Nutzung bestimmter Boote (Jollen) ausschließen, falls dies aufgrund der körperlichen Veranlagung der Kunden notwendig ist. Die Entscheidung hierüber liegt nach Rücksprache mit dem Kunden im Ermessen der Akademie. Eventuelle Mehrkosten durch die Nutzung geeigneter Boote trägt der Kunde.

8. Haftung

Die Akademie haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Für persönliches Eigentum, sowie für Sach- und Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen.

Kunden haften für durch sie grob fahrlässig oder mutwillig verursachte Beschädigungen.

Während der Veranstaltungen besteht seitens der Akademie kein Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an unserem Ausbildungsangebot Segeln 2.0, da bei diesem Ausbildungsangebot die Erzielung von sportlichen Höchstleistungen im Mittelpunkt steht. Den Kunden wird daher dringend der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.

Ungeachtet des vorstehenden Absatzes müssen Verletzungen, die Kunden im Rahmen von Veranstaltungen erlitten haben, der Akademie unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Schadenersatzansprüche von Kunden gegen die Akademie sind unabhängig vom Rechtsgrund auf die zweifache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Akademie.

Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate ab dem anspruchsbegründendem Ereignis.

Eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Stand: 01.12.2023

Vorherige Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportbootakademie 360° GmbH verlieren ihre Gültigkeit.

 

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