Der SSS gilt weltweit auf Seerevieren.
Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der SSS für Fahrten bis 30 sm Küstenabstand, sowie für Fahrten auf den sogenannten Randmeeren Nord- und Ostsee, Mittelmeer, sowie schwarzes Meer vorgesehen.
Gemäß Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) § 15 I ist er für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten in küstennahen Gewässern vorgeschrieben.
Der SSS kann nur für Motorboote, oder für Motor- und Segelboote abgelegt werden.
Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.
Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (mehrteilige Theorieprüfung) und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen.
Der SBF-See gilt weltweit auf Seerevieren. In Deutschland ist er vorgeschrieben ab einer Motorleistung von 15 PS. Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der SBF-See für Fahrten im küstennahen Bereich (bis 3 sm) vorgesehen.
Der SBF-See kann nur für Motorboote abgelegt werden.
Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.
Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (Multiple Choice) und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. In der Regel finden theoretische und praktische Prüfung am gleichen Tag statt.
Der SBF-Binnen gilt weltweit auf Binnenrevieren. In Deutschland ist er vorgeschrieben ab einer Motorleistung von 15 PS, auf bestimmten Gewässern auch schon ab einer deutlich geringeren Motorleistung (z.B. Rhein, hier Führerscheinpflicht ab 5 PS). Darüber hinaus ist der SBF Binnen Segeln in Abhängigkeit der Segelfläche auf bestimmten Revieren vorgeschrieben.
Der SBF-Binnen kann für Segelboote und für Motorboote abgelegt werden.
Die Ausbildung gliedert sich jeweils in Theorie und Praxis.
Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (Multiple Choice) und Praxis (Motor/Segel) und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. In der Regel finden theoretische und praktische Prüfung am gleichen Tag statt.
Mindestalter 16 Jahre
Nachweis von mindestens 300sm auf einer seegehenden Yacht
Vorlage des SBF See
Bitte beachten:
Meilen aus der Wehrdienstzeit bei der Marine, oder anderen Tätigkeiten auf Großschiffen werden nicht anerkannt.
Für die theoretische Prüfung ist kein Meilennachweis erforderlich.
Die Meilen des Prüfungstörns werden komplett angerechnet, im Rahmen eines einwöchigen Prüfungstörns werden jedoch keine 300sm gefahren.

