Mindestalter 16 Jahre
Nachweis von mindestens 700sm auf einer seegehenden Yacht nach dem Erwerb des Sportküstenschifferscheins, oder 1000sm nach Erwerb des SBF See.
Bitte beachten:
Meilen aus der Wehrdienstzeit bei der Marine, oder anderen Tätigkeiten auf Großschiffen werden nicht anerkannt.
Für die theoretische Prüfung ist der Nachweis von mindesten 500sm erforderlich.
Die Meilen des Prüfungstörns werden komplett angerechnet. Im Rahmen eines einwöchigen Prüfungstörns werden ca. 150sm gefahren.