Short Range Certificate (SRC), UKW-Funk auf See

Nach deutschem Recht muss der Schiffsführer einer seegehenden Yacht, welche mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet ist – dies trifft auch auf die meisten Charteryachten zu – im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen.

Gemäß Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) § 15 I ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten der Nachweis eines für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses vorgeschrieben.

Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.

Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfung für beide Prüfungsteile erfolgt am gleichen Tag.

Weiter

 

JoomSpirit