Mindestalter 18 Jahre
Nachweis von mindestens 1000sm auf einer seegehenden Yacht nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins.
Bitte beachten:
Meilen aus der Wehrdienstzeit bei der Marine, oder anderen Tätigkeiten auf Großschiffen werden nicht anerkannt.
Für die Prüfung ist der Nachweis von mindesten 500sm nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins erforderlich.
Für den Sporthochseeschifferschein ist keine praktische Prüfung auf einer Yacht vorgesehen. Im Rahmen der theoretischen Prüfung wird die Fähigkeit zur Handhabung eines Sextanten praktisch geprüft.