Der SKS gilt weltweit auf Seerevieren. Viele Charterunternehmen verlangen den SKS als Mindestqualifikation des Schiffsführers. Es ist der erste Sportbootführerschein, für den Erfahrung auf See nachgewiesen werden muss und für den eine praktische Prüfung auf einer seegehenden Yacht vorgeschrieben ist.
Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der SKS für Fahrten in Küstengewässern (bis 12 sm) vorgesehen.
Gemäß Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) § 15 I ist er für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten in Küstengewässern vorgeschrieben.
Der SKS kann nur für Motorboote, oder für Motor- und Segelboote abgelegt werden.
Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.
Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen.