Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.*
Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.
Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfung für beide Prüfungsteile erfolgt am gleichen Tag.
* Quelle: Deutscher Motoryacht Verband (DMYV)