Donnerstag, 04 August 2011 18:16

Sportseeschifferschein (SSS)

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Der SSS gilt weltweit auf Seerevieren.

Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der SSS für Fahrten bis 30 sm Küstenabstand, sowie für Fahrten auf den sogenannten Randmeeren Nord- und Ostsee, Mittelmeer, sowie schwarzes Meer vorgesehen.

Gemäß Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) § 15 I ist er für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten in küstennahen Gewässern vorgeschrieben.

Der SSS kann nur für Motorboote, oder für Motor- und Segelboote abgelegt werden.

Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.

Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (mehrteilige Theorieprüfung) und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen.

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Die Funkscheine UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) und SRC (Short Range Certificate, UKW Funk See) berechtigen den Inhaber zur Teilnahme am UKW Funkverkehr im jeweilgen Geltungsbereich. Nach deutschem Recht ist das SRC für den Schiffsführer einer Yacht im Seebereich vorgeschrieben, sofern diese Yacht mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet ist - dies ist auf Charteryachten der Fall.

Der Funkverkehr in der Schifffahrt dient nicht nur der Kommunikation zwischen einzelnen Teilnehmern (z.B. Schiff - Schiff, Schiff - Hafen, etc.), sondern auch der allgemeinen Verbreitung - ähnlich dem Verkehrsfunk im Radio - von wichtigen, für die Schifffahrt relevanten Informationen bezüglich Verkehr, Wetter, Gefahren und vielem mehr.

Schließlich ist das Funkgerät an Bord das wichtigste Hilfsmittel, um in einer Notsituation Hilfe herbeirufen zu können. Diese Funktion können Mobiltelefone nicht erfüllen, da die Netzabdeckung auf dem Wasser häufig nicht gewährleistet ist, vor allem aber, weil ein Mobiltelefon immer nur eine Gegenstelle erreichen kann, wohingegen der Funknotruf von allen Schiffen in Reichweite gehört wird.

Der sichere Umgang mit dem Funkgerät an Bord und die notwendigen Kenntnisse über den Ablauf von Funksprüchen ist somit ein wichtiges Sicherheitkriterium für einen Schiffsführer.

Donnerstag, 08 September 2011 15:13

SBF See

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Der SBF-See gilt weltweit auf Seerevieren. In Deutschland ist er vorgeschrieben ab einer Motorleistung von 15 PS. Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der SBF-See für Fahrten im küstennahen Bereich (bis 3 sm) vorgesehen.

Der SBF-See kann nur für Motorboote abgelegt werden.

Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis.

Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (Multiple Choice) und Praxis und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. In der Regel finden theoretische und praktische Prüfung am gleichen Tag statt.

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Der SBF-Binnen gilt weltweit auf Binnenrevieren. In Deutschland ist er vorgeschrieben ab einer Motorleistung von 15 PS, auf bestimmten Gewässern auch schon ab einer deutlich geringeren Motorleistung (z.B. Rhein, hier Führerscheinpflicht ab 5 PS). Darüber hinaus ist der SBF Binnen Segeln in Abhängigkeit der Segelfläche auf bestimmten Revieren vorgeschrieben.

Der SBF-Binnen kann für Segelboote und für Motorboote abgelegt werden.

Die Ausbildung gliedert sich jeweils in Theorie und Praxis.

Die Prüfung erfolgt ebenfalls getrennt nach Theorie (Multiple Choice) und Praxis (Motor/Segel) und wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss abgenommen. In der Regel finden theoretische und praktische Prüfung am gleichen Tag statt.

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